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Schriftformbindung bei Mutterschutz - Bedeutung der „Andeutungstheorie“ - OGH 26.5.2004, 9 ObA 57/04d

13. LfgOktober 2004

32.2.2.Nr.5

§ 10 Abs. 7 MSchG

1. Das Schriftformgebot des § 10 Abs. 7 MSchG soll die (schwangere) Dienstnehmerin vor übereilten Dispositionen über den Bestand des Dienstverhältnisses schützen.

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