32.2.2.Nr.4
§ 914 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 8 BehEinstG
1. Zwar sind seine Bestimmungen zwingendes Recht, doch enthält das BehEinstG keine Einschränkungen für eine einvernehmliche Vertragsauflösung.
32.2.2.Nr.4
§ 914 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 8 BehEinstG
1. Zwar sind seine Bestimmungen zwingendes Recht, doch enthält das BehEinstG keine Einschränkungen für eine einvernehmliche Vertragsauflösung.
