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OGH 21.5.2003, 9 ObA 54/03m

10. LfgOktober 2003

32.2.2.Nr.4

§ 914 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 8 BehEinstG

1. Zwar sind seine Bestimmungen zwingendes Recht, doch enthält das BehEinstG keine Einschränkungen für eine einvernehmliche Vertragsauflösung.

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