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Schriftformbindung bei Mutterschutz - OGH 16.5.2002, 8 ObA 106/02z

7. LfgNovember 2002

32.2.2.Nr.3

§ 10 Abs. 7 MSchG
§ 886 ABGB

1. Bei einem Dienstzeugnis mangelt es auf Seiten des Arbeitnehmers - unabhängig von der Frage der Abgrenzung von Willens- und Wissenserklärung - jedenfalls an der Schriftform im Sinne des § 10 Abs. 7 MSchG.

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