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fehlende Schriftform bei Muttergeschützten - OGH 15.3.2000, 9 ObA 274/99f

1. LfgNovember 2000

32.2.2.Nr.2

§ 10 Abs. 7 MSchG
§ 15 Abs. 4 MSchG
§ 11 MSchG

1. Der Schutzzeitraum des § 10 Abs. 1 MSchG muss sinngemäß auf § 10 Abs. 7 MSchG angewendet werden. Die für die einvernehmliche Auflösung vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gelten auch während des durch § 15 Abs. 4 MSchG erstreckten Schutzzeitraumes.

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