32.2.1.Nr.2
§ 60 Abs. 1 lit. a NÖ L-VBG
1. Selbst bei Erfordernis einer qualifizierten Zustimmung bei Eingehen des Dienstverhältnisses gibt es nach der für Dienstvertragsabschlüsse im öffentlichen Dienst verallgemeinerungsfähigen Rsp beim Fehlen von Bestimmungen über die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses für diese keine besonderen Formerfordernisse.

