30.8.2.Nr.2
§ 914 ABGB
§ 4 Abs. 2 APG
1. Auch bei einem datumsmäßig befristeten Vorruhestands-Dienstverhältnis kann der nicht bedachte Fall einer Anhebung des gesetzlichen (Früh-)Pensionsalters eine planwidrige Lücke begründen, die durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

