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Kollektivvertragliches Schriftformerfordernis anwendbar? - OGH 25.6.2003, 9 ObA 74/03b

10. LfgOktober 2003

30.6.1.Nr.4

§ 9 Abs. 3 KollV Bühnenmitglieder
§ 37 ff KollV Bühnenmitglieder

1. Die (einvernehmliche) Auflösung eines Vertrages ist nicht mit einer Änderung oder Ergänzung gleichzusetzen, wenn ein KollV nach Wortlaut und Systematik (nur) für inhaltliche Veränderungen des Vertrages die Schriftform verlangt und kein Anhaltspunkt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke vorliegt.

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