30.6.1.Nr.1
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 23 Abs. 7 AngG
1. Spielerverträge, die nach dem ÖFB-Regulativ grundsätzlich zeitlich befristet zum 30.6. eines Jahres abgeschlossen werden und sich automatisch verlängern, wenn nicht eine der Parteien eine Nichtverlängerungserklärung abgibt, sind trotzdem befristete Dienstverträge.

