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Erprobungsbefristung, Verkäuferin im Textilhandel - OGH 18.4.2002, 8 ObA 51/02m

6. LfgJuli 2002

30.4.2.Nr.2

§ 10a Abs. 2 MSchG

1. Eine über die einmonatige Probezeit hinausgehende Befristung ist dann sachlich gerechtfertigt, wenn die Zeit der Erprobung in einem ausgewogenen Verhältnis zur Ausbildung und der angestrebten Verwendung steht.

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