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Nachträglicher Einwand bei Unkenntnis der Schwangerschaft? - OGH 23.11.2006, 8 ObA 76/06v

21. LfgJuni 2007

30.4.2.Nr.3

§ 10 Abs. 2 MSchG (MuttSchG)
§ 10a Abs. 1 MSchG (MuttSchG)

1. Die Ablaufhemmung nach § 10a MuttSchG hängt zwar grundsätzlich von der Meldung der Schwangerschaft ab, doch ist auf sie § 10 Abs. 2 MuttSchG analog anzuwenden.

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