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Anlernvertrag Zahnarzt-Assistentin - OGH 8.8.2002, 8 ObA 319/01x

8. LfgFebruar 2003

30.4.1.Nr.2

§ 10a Abs. 2 MSchG
§ 8 KollV Angestellte bei Zahnärzten

1. Eine Befristung ist iSd § 10a Abs. 2 MSchG sachlich, wenn die Zeit der Erprobung in einem ausgewogenen Verhältnis zur Ausbildung und der angestrebten Verwendung steht.

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