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Zweimalige befristete Verlängerung Rechtfertigung für integrative Betriebe? - OGH 29.11.2016, 9 ObA 133/16y

51. LfgJuni 2017

30.3.2.Nr.13

§ 11 Abs. 1 und 4 lit.a BEinstG

1. Allein aus dem Wesen des Betriebs als integrativer Betrieb im Sinn des § 11 BEinstG lassen sich für die Rechtfertigung mehrfach befristeter Arbeitsverhältnisse keine zwingenden, verallgemeinerungsfähigen Argumente gewinnen.

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