30.3.2.Nr.14
§ 19 AngG
§ 20 AngG
§ 29 AngG
§ 1162b ABGB
1. Die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse ist mit einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Unsicherheit für seine berufliche Zukunft verbunden und birgt in hohem Maß die Gefahr der Umgehung zwingender Rechtsnormen.

