30.3.2.Nr.12
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Eine Serie von befristeten Arbeitsverträgen ist wegen der immanenten Gefahr einer Beeinträchtigung wesentlicher Arbeitnehmerinteressen sehr restriktiv zu beurteilen.
30.3.2.Nr.12
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Eine Serie von befristeten Arbeitsverträgen ist wegen der immanenten Gefahr einer Beeinträchtigung wesentlicher Arbeitnehmerinteressen sehr restriktiv zu beurteilen.
