30.3.2.Nr.9
§ 2 Abs 5 VBO Wien 1995
§ 54 VBO Wien 1995
§ 879 ABGB
1. Auch Sonderverträge nach der Wr. VBO 1995 können nicht ohne sachliche Rechtfertigung beliebig verlängert werden.
30.3.2.Nr.9
§ 2 Abs 5 VBO Wien 1995
§ 54 VBO Wien 1995
§ 879 ABGB
1. Auch Sonderverträge nach der Wr. VBO 1995 können nicht ohne sachliche Rechtfertigung beliebig verlängert werden.
