30.3.2.Nr.8
§ 870 ABGB
§ 30 Abs. 1 Z 8 VBG
§ 32 Abs. 1 VBG
1. Kann bei unzulässigen Kettendienstverträgen infolge Kündigungsschutzes des zu unterstellenden unbefristeten Dienstverhältnisses der Fortbestand über die unzulässige Befristung hinaus geltend gemacht werden, wie im öffentlichen Dienst nach in Summe einjähriger Vertragsdauer, gilt für den Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers dessen Obliegenheit zum rechtzeitigen Aufgriff.

