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Aushilfskellnerin in Diskothek bei fehlendem Entgegenkommen und Arbeit an mehr als 2/3 der Öffnungstage Durchlaufende statt fallweise Beschäftigung - OGH 28.4.2014, 8 ObA 13/14s

43. LfgOktober 2014

30.3.2.Nr.10

§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 471 ASVG
Pkt. 14 Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe

1. Eine Rahmenvereinbarung, die für den Arbeitnehmer noch keine Arbeitspflicht begründet und auch keinen Anspruch auf Beschäftigung zu bestimmten Zeiten oder in einem bestimmten Mindestausmaß verschafft, ist für sich allein nicht als durchgehender Arbeitsvertrag zu qualifizieren.

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