30.3.2.Nr.10
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 471 ASVG
Pkt. 14 Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
1. Eine Rahmenvereinbarung, die für den Arbeitnehmer noch keine Arbeitspflicht begründet und auch keinen Anspruch auf Beschäftigung zu bestimmten Zeiten oder in einem bestimmten Mindestausmaß verschafft, ist für sich allein nicht als durchgehender Arbeitsvertrag zu qualifizieren.

