30.3.2.Nr.3
§ 1 Abs. 1 LBG Vorarlberg
§ 121 Abs. 2 LBG Vorarlberg
§ 4 Abs. 4 VBG
1. Kettenarbeitsverhältnisse sind mit einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Unsicherheit für seine weitere berufliche Zukunft verbunden und bergen in hohem Maß die Gefahr der Umgehung zwingender Rechtsnormen in sich.

