30.3.2.Nr.2
§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 7 Abs. 1, 2 und 8 AuslBG
1. Die rechtskräftige Abweisung eines Antrages auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung hat nicht die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge, sondern lediglich die Pflicht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis unverzüglich mit den zur Verfügung stehenden privatrechtlichen Rechtsbehelfen zu beenden.

