30.3.2.Nr.4
§ 29 SchSpG
§ 32 SchSpG
§ 4 APSG
1. Auch bei Bühnendienstverträgen ist nicht schlechthin jede Art der Befristung in dem Sinne zulässig, dass niemals von der unzulässigen Aneinanderreihung von Kettenarbeitsverträgen gesprochen werden könnte.

