30.3.1.Nr.7
§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
1. Die erforderliche Einschränkung oder gar Stilllegung eines Betriebes in einer „toten Saison“ rechtfertigt - anders als die selbstbestimmte Schließung des Betriebes für eine bestimmte Zeit des Jahres - in der Regel den wiederholten Abschluss befristeter Arbeitsverträge.

