30.3.1.Nr.6
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 7 Abs. 1, 2 und 8 AuslBG
1. Je öfter die Aneinanderreihung von Arbeitsverträgen erfolgt, desto strenger sind für ihre Zulässigkeit die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe.

