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Vertretungsbefristungen, Vertragslehrer - OGH 7.6.2001, 9 ObA 328/00a

4. LfgNovember 2001

30.3.1.Nr.4

§ 4 Abs. 2 Z 3 und Abs. 4 VBG
§ 42b Abs. 4 VBG
§ 42c Abs. 3 VBG
Art. 6 NachweisRL 91/533/EWG

1. Vertretung im Zusammenhang mit Befristungen bedeutet allgemein, die Aufgaben einer konkreten anderen Person zu übernehmen und die Arbeitsleistung an ihrer Stelle zu erbringen.

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