30.1.4.Nr.11
§ 879 ABGB
§ 1158 ABGB
Pkt 20 Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
1. Allein nach dem Gesetz erfolgt bei befristeten Arbeitsverträgen die Beendigung nur durch Ablauf der Befristung und besteht keine Kündigungsmöglichkeit.
30.1.4.Nr.11
§ 879 ABGB
§ 1158 ABGB
Pkt 20 Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
1. Allein nach dem Gesetz erfolgt bei befristeten Arbeitsverträgen die Beendigung nur durch Ablauf der Befristung und besteht keine Kündigungsmöglichkeit.
