30.1.4.Nr.12
§ 1151 ABGB
§ 19 Abs. 1 und 2 AngG
§ 20 Abs. 1 AngG
§ 2 Abs. 3 lit. c SWÖ-KV
§ 39 Abs. 2 SWÖ-KV
1. Die Parteien können auch für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren.
30.1.4.Nr.12
§ 1151 ABGB
§ 19 Abs. 1 und 2 AngG
§ 20 Abs. 1 AngG
§ 2 Abs. 3 lit. c SWÖ-KV
§ 39 Abs. 2 SWÖ-KV
1. Die Parteien können auch für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren.
