30.1.4.Nr.3
§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 11 Abs. 2 Z 4 AÜG
§ 10a MSchG
1. Auch bei vereinbarter Kündbarkeit befristeter Arbeitsverhältnisse müssen die Befristungsdauer und die Möglichkeit der Kündigung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

