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Jahresbefristung mit Kündigungsklausel; Inhaltskontrolle - OGH 27.8.2003, 9 ObA 43/03v

11. LfgFebruar 2004

30.1.4.Nr.2

§ 1158 Abs. 1 und 4 ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 1 AngG

1. Die Parteien können auch bei einem auf bestimmte Zeit eingegangenen Dienstverhältnis zusätzlich die Möglichkeit einer Kündigung zu einem früheren Termin vereinbaren.

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