30.1.4.Nr.1
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 3 AngG
§ 914 ABGB
1. Die Vereinbarung der Kündbarkeit eines befristeten Dienstverhältnisses ist zwar zulässig, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem auf vier Monate befristeten Saisonarbeitsverhältnis, jedoch im Zweifel nicht anzunehmen.

