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Für Impfaktion 6-Monatsbefristung mit Kündbarkeit zum Monatsletzten - OGH 11.10.2007, 8 ObA 56/07d

23. LfgMärz 2008

30.1.4.Nr.4

§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 2 und 3 AngG

1. Die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit ist bei einem mit 6 Monaten befristeten Arbeitsverhältnis zulässig, wenn sachliche Gründe für diese Befristung vorliegen.

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