30.1.4.Nr.4
§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 2 und 3 AngG
1. Die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit ist bei einem mit 6 Monaten befristeten Arbeitsverhältnis zulässig, wenn sachliche Gründe für diese Befristung vorliegen.

