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Weiterarbeit vor Zugang der Befristungsverlängerung - OGH 24.09.2012, 9 ObA 108/12s

38. LfgFebruar 2013

30.1.1.Nr.9

§ 4 Abs. 2 Z 4, 3 und 4 VBG
§ 32 VBG

1. Wird einer als Karenzersatzkraft kalendermäßig befristeten Vertragsbediensteten trotz vorheriger Inaussichtstellung nur einer weiteren Befristung als Bewährungschance vor Ablauf ihrer Befristung keine kalendermäßig bestimmte Zeit für eine neuerliche Befristung bekannt gegeben, kommt es zu keiner wirksamen zweiten Befristung iSd § 4 Abs. 3 VBG.

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