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Drittangestellter Geschäftsführer Komplementär-GmbH einer KG Kündigung durch Gesellschaftsausschuss vor Abberufung? - OGH 18.12.2020, 8 ObA 80/19a

63. LfgJuni 2021

29.5.1.Nr.17

§ 170 iVm § 161 Abs. 2, §§ 125, 126 UGB
§ 15 Abs. 1 GmbHG
§ 16 Abs. 1 GmbHG
§ 19 GmbHG

1. Wurde der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers mit der von ihr vertretenen GmbH & Co KG geschlossen, darf die Berufungs- und Abberufungskompetenz der Gesellschafter in Bezug auf den Geschäftsführer auch bei der Drittanstellung nicht durch eine Änderung der Zuständigkeitsverteilung konterkariert werden.

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