29.5.1.Nr.15
§ 16 GmbHG
§ 39 Abs. 3 GmbHG
1. Allgemein werden bei der Beschlussfassung einer GmbH von der Rsp besondere Förmlichkeiten jedenfalls dann nicht gefordert, wenn alle Gesellschafter zustimmen.
29.5.1.Nr.15
§ 16 GmbHG
§ 39 Abs. 3 GmbHG
1. Allgemein werden bei der Beschlussfassung einer GmbH von der Rsp besondere Förmlichkeiten jedenfalls dann nicht gefordert, wenn alle Gesellschafter zustimmen.
