29.5.1.Nr.14
§ 4 Abs. 1 AKG
§ 7 Abs. 1 AKG
§ 15 Abs. 2 BAG
1. Dass die Auflösungserklärung von der Lehrvertragspartei, welche die vorzeitige Auflösung des Lehrvertrags bewirken will, in der Regel unterzeichnet werden muss, schließt nicht aus, dass die schriftliche Auflösungserklärung durch einen bevollmächtigten Vertreter abgegeben wird.

