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Kündigung durch Unzuständigen - Folgen nicht rechtzeitiger nachträglicher Genehmigung? - OGH 29.10.2014, 9 ObA 88/14b

44. LfgFebruar 2015

29.5.1.Nr.11

§ 1016 ABGB
§ 34 Abs. 6 Z 2 lit. a Sbg GdO 1994
§ 41 Abs. 1 und 3 Sbg GdO 1994
§ 116 Abs. 2 Z 6 Sbg Gem-VBG 2001
§ 117 Sbg Gem-VBG 2001

1. Kann ein Vertragsbediensteter nach der GdO mangels Gefahr im Verzug nur mit Beschluss der Gemeindevorstehung gekündigt werden, bindet eine ungedeckte Kündigung die Gemeinde einerseits nicht und ist andererseits gegenüber dem Arbeitnehmer wirkungslos.

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