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Öffentlicher Dienst - Eilzuständigkeit des Bürgermeisters? - OGH 29.9.2010, 9 ObA 84/10h

32. LfgFebruar 2011

29.5.1.Nr.8

§ 30 Abs. 1 lit. h Tiroler GemeindeO
§ 34 Tiroler GemeindeO
§ 51 Tiroler GemeindeO

1. Eine durch einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluss nicht gedeckte Willenserklärung des Bürgermeisters bindet die Gemeinde grundsätzlich nicht.

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