29.5.1.Nr.8
§ 30 Abs. 1 lit. h Tiroler GemeindeO
§ 34 Tiroler GemeindeO
§ 51 Tiroler GemeindeO
1. Eine durch einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluss nicht gedeckte Willenserklärung des Bürgermeisters bindet die Gemeinde grundsätzlich nicht.
29.5.1.Nr.8
§ 30 Abs. 1 lit. h Tiroler GemeindeO
§ 34 Tiroler GemeindeO
§ 51 Tiroler GemeindeO
1. Eine durch einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluss nicht gedeckte Willenserklärung des Bürgermeisters bindet die Gemeinde grundsätzlich nicht.
