29.5.1.Nr.7
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 15 Abs. 2 GenG
§ 17 Abs. 1 und 2 GenG
§ 26 GenG
§ 34 Abs. 1 GenG
§ 2 Z 1 lit. b BWG
§ 39 BWG
1. Auch im Genossenschaftsrecht ist zwischen der Organstellung als Geschäftsleiter und deren Widerruf einerseits sowie dem Arbeitsvertrag und dessen Auflösung andererseits zu unterscheiden.

