29.5.1.Nr.1
§ 16 Abs. 1 GmbHG
§ 18 Abs. 1 GmbHG
§ 71 Abs. 1 AktG
§ 75 Abs. 1 AktG
§ 97 Abs. 1 AktG
1. Das Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers wird mit seiner Abberufung nicht automatisch in ein „gewöhnliches Anstellungsverhältnis“ umgewandelt.

