29.4.2.Nr.1
§ 879 ABGB
§ 2 Abs. 3 AÜG
1. Eine Austauschkündigung derart, dass ein Stammarbeitnehmer gekündigt und auf seinem Arbeitsplatz durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt wird, ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 879 Abs. 1 ABGB iVm § 2 Abs. 3 AÜG nichtig.

