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Geschäftsfähigkeit des Erklärenden - Geistige Fähigkeiten eines mündigen Minderjährigen Einvernehmliche Auflösung - OGH 5.9.2002, 9 ObA 159/01z

5. LfgFebruar 2002

29.2.1.Nr.1

§ 152 ABGB

1. Ein Erwachsener, der in seinen geistigen Fähigkeiten einem mündigen Minderjährigen gleichzusetzen ist, ist im Umfang des § 152 ABGB voll geschäftsfähig.

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