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„OK, dann gibt's wohl keine einvernehmliche und ich mache die Kündigung rückwirkend mit 31. März 2021“ Kündigung oder bloße Androhung einer Kündigung? - OGH 18.12.2023, 9 ObA 93/23a

72. LfgJuni 2024

29.1.1.Nr.2

§ 914 ABGB
§ 915 ABGB

1. Eine Kündigungserklärung muss bestimmt sein und zweifelsfrei erkennen lassen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll.

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