29.1.1.Nr.2
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Eine Kündigungserklärung muss bestimmt sein und zweifelsfrei erkennen lassen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll.
29.1.1.Nr.2
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Eine Kündigungserklärung muss bestimmt sein und zweifelsfrei erkennen lassen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll.
