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Willens-, Beendigungs- und Kündigungserklärung Kündigungsausspruch? - OGH 23.7.2019, 9 ObA 84/19x

58. LfgOktober 2019

29.1.1.Nr.1

§ 863 ABGB

1. Als privatrechtliche Willenserklärung ist eine Kündigung im Regelfall an keine bestimmten Formerfordernisse gebunden. Sie kann deshalb schriftlich oder mündlich, gegebenenfalls aber auch durch schlüssige Handlungen iSd § 863 ABGB ausgesprochen werden.

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