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Was gilt bei bloßer Beendigung der Überlassung? - OGH 7.2.2008, 9 ObA 2/08x

24. LfgJuni 2008

28.9.2.Nr.2

§ 3 Abs. 1 und 3 AÜG

1. Im Falle der Arbeitskräfteüberlassung besteht im Allgemeinen eine vertragliche Regelung zwischen dem Beschäftiger und der Arbeitskraft nicht.

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