28.9.2.Nr.2
§ 3 Abs. 1 und 3 AÜG
1. Im Falle der Arbeitskräfteüberlassung besteht im Allgemeinen eine vertragliche Regelung zwischen dem Beschäftiger und der Arbeitskraft nicht.
28.9.2.Nr.2
§ 3 Abs. 1 und 3 AÜG
1. Im Falle der Arbeitskräfteüberlassung besteht im Allgemeinen eine vertragliche Regelung zwischen dem Beschäftiger und der Arbeitskraft nicht.
