28.9.2.Nr.1
§ 863 ABGB
§ 1152 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 1 Abs. 2 Z 1 AÜG
§ 3 AÜG
§ 19 Abs. 1 PrivSchG
1. Wird ein beamteter Landeslehrer einem Privatschulverein als „lebende Subvention“ zugewiesen, wird kein unmittelbares Rechtsverhältnis zum Privatschulerhalter begründet.

