28.9.1.Nr.3
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 10 Abs. 1a AÜG
Art. 2 Abs. 1 lit. a BetriebsübergangsRL 2001/23/EG
1. Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

