28.9.1.Nr.1
§ 97 Abs. 1 Z 1a ArbVG
§ 2 Abs. 3 AÜG
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Haben Lehrlinge und Mitarbeiter Dienstverträge mit einer GmbH geschlossen und einer Überlassung an das Mutterunternehmen zugestimmt, hat Letztere keine „automatische“ Arbeitgeberstellung.

