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Grundsätze der betrieblichen - Beschäftigung Überlassener - nur obligatorische Wirkung Kein klagbarer Übernahmeanspruch - OGH 30.8.2011, 8 ObA 54/11s

35. LfgFebruar 2012

28.8.3.Nr.2

§ 97 Abs. 1 Z 1a ArbVG

1. Dem Beschäftiger kommt bei einer Arbeitskräfteüberlassung regelmäßig nicht die Eigenschaft als Dienstgeberin im Verhältnis zum überlassenen Arbeitnehmer zu.

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