28.7.1.Nr.2
§ 14 Abs. 2 AÜG
§ 1356 ABGB
1. Der Begriff des Ausfallsbürgen ist nicht gesetzlich definiert; dieser Bürgschaftstyp ist auch nicht allgemein geregelt.
28.7.1.Nr.2
§ 14 Abs. 2 AÜG
§ 1356 ABGB
1. Der Begriff des Ausfallsbürgen ist nicht gesetzlich definiert; dieser Bürgschaftstyp ist auch nicht allgemein geregelt.
