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Ausfallsbürgschaft: Vorbringenslast - Sonstige Sicherheiten zur Vermeidung der Uneinbringlichkeit? - OGH 19.12.2013, 9 ObA 127/13m

42. LfgJuni 2014

28.7.1.Nr.2

§ 14 Abs. 2 AÜG
§ 1356 ABGB

1. Der Begriff des Ausfallsbürgen ist nicht gesetzlich definiert; dieser Bürgschaftstyp ist auch nicht allgemein geregelt.

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