28.7.1.Nr.1
§ 14 Abs. 2 AÜG
§ 1356 ABGB
1. Im Falle der Arbeitskräfteüberlassung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich sämtliche Entgeltansprüche an den Überlasser zu richten.
28.7.1.Nr.1
§ 14 Abs. 2 AÜG
§ 1356 ABGB
1. Im Falle der Arbeitskräfteüberlassung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich sämtliche Entgeltansprüche an den Überlasser zu richten.
