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Einzelvertragliche Verfallsfrist bei Überlassung von Liechtenstein nach Österreich? - OGH 20.01.2012, 8 ObA 74/11g

36. LfgJuni 2012

28.6.1.Nr.3

§ 11 Abs. 2 Z 5 AÜG
Art. 3 Abs. 1 lit. c und d, Abs. 9 RL 96/71/EG
Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Rom I-VO

1. Art. 3 Abs. 9 der Entsenderichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Arbeitskräfteüberlassungsvorschriften auch auf aus dem EU-(EWR)-Ausland entsendete Arbeitnehmer anzuwenden.

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