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Unberechtigter Austritt oder verschuldete Entlassung Konventionalstrafenvereinbarung? - OGH 15.12.2009, 9 ObA 80/09v

30. LfgJuni 2010

28.6.1.Nr.2

§ 11 Abs. 2 Z 6, Abs. 3 AÜG
§ 1162a ABGB
§ 1336 ABGB
Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung

1. Nach § 11 Abs. 3 AÜG sind Vereinbarungen, die sonstige Konventionalstrafen (dh andere als die in § 11 Abs. 2 Z 6 genannten) oder Reuegeld vorsehen, nur im Rahmen finanzieller Billigkeit zulässig.

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